Risiko-Freistellung vom Job – so funktioniert es!
Diabetes-Erkrankung alleine reicht nicht
Vier Wochen nach der Ankündigung hat die Regierung definiert, wer zur Risikogruppe zählt und wer nicht. Gesundheitsminister Anschober schilderte am Dienstag, wie der Einzelne zu einer solchen Freistellung kommt.
Anhand einer vom Gesundheitsministerium ausgegebenen Checkliste sollen Hausärzte bald mit ihren Patienten gemeinsam festlegen, ob sie zur Risikogruppe zählen oder nicht. Die Kriterien dafür präsentierte Minister Anschober am Dienstag ab 15 Uhr und erklärte das Prozedere.
Risiko-Checkliste
Menschen mit sehr schweren Vorerkrankungen, die gleichzeitig noch im arbeitsfähigen Alter sind, sollen besonders geschützt sein. "Das ist international in dieser Form ein absolutes Pilotprojekt", sagt Anschober.
90.000 Betroffene
Welche Krankheiten nun auf der Checkliste stehen, wurde wieder nicht verraten. Wer jedenfalls nicht auf der Liste steht, das sind Menschen mit "allgemeinem Bluthochdruck". Auch Diabetes reicht nicht, sagt Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres.
90.000 Betroffene soll es österreichweit geben, die Maßnahme wirkt ab 4. Mai. Zuvor zum Arzt gehen, bringt nichts, sagt Anschober. Erst ab diesem Tag ist es rechtskräftig.
So soll es funktionieren
Wie kommt man also in die Risikogruppe? Die Krankenkassen melden sich schriftlich bei den Betroffenen (anhand der verschriebenen Medikamente) - diese gehen dann zum Hausarzt. Der stellt anhand der Ministeriums-Checkliste ein Attest aus.
Mit diesem "Risiko-Attest" geht der Gefährdete dann zum Arbeitgeber, der darauf reagieren muss. Entweder mit speziellen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, Home Office oder eben Freistellung.
Und wenn einer keinen Brief bekommt? "Wenn Sie krank sind und keinen Brief bekommen, auch dann sollten Sie zum Arzt gehen und er wird beurteilen, ob sie in die Gruppe fallen", so Szekeres.
Licht ins Dunkel
Diesmal war sogar die Präsidentin der sonst regierungskritischen Arbeiterkammer, Renate Anderl, bei der Pressekonferenz dabei. Sie zeigte sich "sehr froh", dass nun etwas "Licht ins Dunkel" gebracht wird.
Denn es kursierten in den letzten Wochen viele Gerüchte. Anderl betont, dass diese Checkliste absichtlich nicht allumfassend ist, um auf die Menschen individuell eingehen zu können. Das sei wichtig, weil eben manche keinen Brief bekommen zum Beispiel. Solche Patienten dürfen trotzdem zum Arzt gehen, der hat das letzte Wort, weil er den Menschen am besten kennt.
In Sachen Gerechtigkeit freut sich die Arbeiterkammer, dass auch Menschen in systemerhaltenden Berufen diese Möglichkeiten bekommen. Denn das Virus macht nicht vor bestimmten Berufen Halt. Auch zu einer Kündigung aufgrund der vorgeschriebenen Dienstfreistellung darf es nicht kommen, betont sie. Quelle: PK