Neuer „Fuß-Pass“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft: Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom verhindern
(24. Juli 2020) - Das diabetische Fußsyndrom (DFS) verursacht jährlich rund 40.000 Amputationen in Deutschland, rund die Hälfte wäre vermeidbar. Im April 2020 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) deshalb, dass sich gesetzlich Versicherte mit einem DFS vor einer Amputation eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen können, um die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs zu prüfen. Mit dem neuen „Fuß-Pass“ möchte die Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) Betroffene über dieses Recht aufklären, sicherstellen, dass diese sich bestmöglich beraten und therapieren lassen, und die Prävention stärken. Der Pass kann kostenlos unter der Mailadresse mailto:diabetesfusspass(at)ddg.info bestellt werden
„Auch wenn der aktuelle G-BA-Beschluss ein großer Fortschritt in der Versorgung des DFS ist, bestehen noch Unklarheiten und Probleme in der realen Umsetzung“, erklärt DDG Präsidentin Professor Dr. med. Monika Kellerer. „Nicht jeder kennt sein Recht auf diese Zweitmeinung.“ Zudem kritisiert die Ärztliche Direktorin des Zentrums für Innere Medizin I am Marienhospital Stuttgart, dass das Verfahren auf Freiwilligkeit beruhe und dem Patienten damit die alleinige Verantwortung über seine Therapieoptionen überlasse: „Machen Betroffene von ihrem Zweitmeinungsrecht nicht Gebrauch, kann es weiterhin zu unnötigen Amputationen kommen.“ Hier setzt der neue Fuß-Pass der DDG an: Er soll durch gezielte Patientenaufklärung das Zweitmeinungsverfahren bekannt machen und zur Senkung der hohen Amputationsrate beitragen.
„Mit dem Fuß-Pass, der dem Diabetes-Pass beigelegt wird, geben wir einerseits den behandelnden Ärzten ein Instrument an die Hand, ihre Diabetespatienten besser, engmaschiger und sicherer zu versorgen. Andererseits wird den Betroffenen mithilfe eines Ampelsystems ein geringes, mittleres und hohes Risiko zugeordnet und sie erhalten entsprechende Informationen zu weiteren notwendigen Maßnahmen“, erklärt Professor Dr. med. Ralf Lobmann, DDG Vorstandsmitglied und Initiator des Fuß-Passes. Während Patienten mit dem grünen Fuß-Pass und geringem Risiko nur jährliche Kontrolluntersuchungen machen müssen, sollten Inhaber eines gelben Passes und mittlerem Risiko alle sechs Monate vorstellig werden und Vorsorgemaßnahmen wie eine Fußpflege in Anspruch nehmen. Erhält der Patient den roten Fuß-Pass, gehört er der Hochrisikogruppe an, muss vierteljährlich zum Arzt gehen und den Hinweis auf das Recht auf Zweitmeinung vor operativer Maßnahme und Amputation der unteren Extremität erhalten.