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Muslime in der Apotheke

Nicht nur während des Ramadan haben Muslime besondere Beratungsbedürfnisse in der Apotheke. Ihr Umgang mit Krankheit und die Erwartungen an Arzneimittel sind durch andere kulturelle Einflüsse geprägt. Sprachliche Hürden können eine weitere Herausforderung im Apothekenalltag sein.

(19.4.2021) - Eine besondere Zeit im islamischen Kalender ist der Fastenmonat Ramadan, der in diesem Jahr am Abend des 13. April begonnen hat. Gläubige Muslime fasten von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang. Essen, Trinken, Rauchen und Geschlechtsverkehr sind während des Tages tabu. Auch die Einnahme oraler Arzneiformen bricht das Fastengebot. Zwar gibt es Ausnahmen, zum Beispiel für Schwache und Kranke, dennoch fasten viele Patienten, obwohl sie eine Ausnahmeregel ihrer Religion in Anspruch nehmen könnten. Ist die Sonne untergegangen, wird das Fasten unterbrochen.

Aufgrund des veränderten Tagesrhythmus treten immer wieder arzneimittelbezogene Probleme auf. So unterbrechen Patienten häufig ihre Medikation im Ramadan, ohne mit einem Arzt oder Apotheker Rücksprache zu halten. Andere nehmen die über den Tag zu verteilenden Arzneimittelgaben auf einmal ein oder lassen die Dosierungen während des Tages einfach weg. In vielen Fällen sind Medikationsfehler oder -ausfälle jedoch durch eine Dosisanpassung oder einen Präparatewechsel vermeidbar. Auf Darreichungsformen umzustellen, die das Fastengebot nicht verletzen, zum Beispiel Injectabilia anstelle von Peroralia, ist eine weitere Option.

Besonders achtsam sollten Patienten mit chronischen Erkrankungen wie Bluthochdruck oder Diabetes sein. Apotheker können sie beratend begleiten.

Neue Diabetes-Leitlinie

Im Januar 2021 erschien die aktualisierte Leitlinie »Diabetes and Ramadan: Practical Guidelines«, die in englischer Sprache von der International Diabetes Federation (IDF) in Kooperation mit der Diabetes and Ramadan (DAR) International Alliance herausgegeben wurde. Sie ist kostenlos verfügbar unter www.idf.org/guidelines/diabetes-in-ramadan. Die Leitlinie ist mit religiösen Instanzen abgestimmt und soll den Empfehlungen so zu mehr Durchschlagskraft im Alltag verhelfen.

Viele Empfehlungen der aus dem Jahr 2016 stammenden Vorgängerversion der Leitlinie wurden bestätigt (siehe Beitrag »Diabetes-Patienten: Sicher durch den Ramadan«). So gelten Glitazone, Glinide, Gliptine und GLP1-Rezeptor-Agonisten weiterhin als im Ramadan gut geeignete Antidiabetika, da das Risiko einer Hypoglykämie gering eingeschätzt wird. Für diese Arzneimittel ist keine Dosisanpassung erforderlich. Wohl aber müssen die Einnahmezeitpunkte an den Rhythmus des Fastenmonats angepasst werden.

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