Mit Diabetes alle zehn Jahre zum Fahrtauglichkeitstest?
Ein EU-weit gültiger digitaler Führerschein, bessere grenzüberschreitende Durchsetzung der Verkehrsregeln und moderne Prüfvorschriften für den Führerschein – mit diesem Paket will die EU-Kommission die Straßen sicherer machen. Änderungen sind auch bei den medizinischen Mindestanforderungen geplant. Für Menschen mit Diabetes könnte es Entlastungen geben.
Anfang März hat die Europäische Kommission in Brüssel einen Vorschlag zur Änderung der EU-Führerscheinrichtlinie vorgelegt. Die neuen Regeln sollen 2025 in Kraft treten und spätestens ab 2030 in allen 27 EU-Ländern greifen.
Eine wichtige Stellschraube, an der die Behörde drehen will, um die Verkehrssicherheit auf Europas Straßen zu erhöhen, sind die Vorschriften zur Überprüfung der medizinischen Fahrtauglichkeit der Autofahrer*innen. So sieht der Vorschlag unter anderem vor, dass alle, die künftig einen Führerschein erwerben oder auch erneuern lassen wollen, nachweisen müssen, dass er oder sie über eine ausreichende physische und psychische Kondition verfügt, um sich hinter das Steuer zu setzen.
Für Führerscheininhaber*innen, die älter als 70 Jahre sind, plant die EU-Kommission hierfür eine Frist von fünf Jahren. Für jüngere Autofahrer*innen soll sich die Frage erst nach 15 Jahren stellen. Denn Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sollen nicht mehr – wie derzeit in Deutschland – unbegrenzt gültig sein, sondern nur noch für jeweils 15 Jahre, danach müssten sie immer wieder erneuert werden.
Spielraum zwischen ärztlichem Check und Selbsteinschätzung
Der Grund: Einer Studie zufolge, die dem Gesetzentwurf zugrunde liegt, sind zwischen 5 und 15 % aller Verkehrsunfälle auf den Gesundheitszustand des Fahrers zurückzuführen. Die EU-Kommission verweist ferner darauf, dass eine Befragung von 22 nationalen Verkehrssicherheitsbehörden ergeben habe, dass 15 die bisherigen Standards für die körperliche und mentale Tauglichkeit für unzureichend halten. Sie hat daher die medizinischen Mindestanforderungen an die Fahrtüchtigkeit erhöht.
Bei der Ausgestaltung der nationalen Vorschriften zur medizinischen Feststellung der Fahrtüchtigkeit sollen die Mitgliedstaaten einen gewissen Spielraum erhalten. Die Spanne kann von einer reinen Selbsteinschätzung der Autofahrer*innen bis hin zu verpflichtend vorgeschriebenen ärztlichen Checks reichen. „Wie die von der EU-Kommission angedachten Fahrtauglichkeitsprüfungen in Deutschland aussehen werden und welche neuen Pflichten auf Ärztinnen und Ärzte unter Umständen zukommen könnten, ist somit noch offen und hängt vom weiteren Gesetzgebungsprozess ab“, merkt der Stuttgarter Rechtsanwalt Oliver Ebert an, der für die DDG die S2e-Leitlinie Diabetes & Straßenverkehr mitkoordiniert hat.
Von verpflichtenden ärztlichen Attesten unter anderem für betagtere Autofahrer*innen hält Ebert indes wenig, da sie die Antragstellenden in einer falschen Sicherheit wiegen könnten. Außerdem gehöre es schon heute zu den Aufklärungspflichten von Ärzt*innen, ihre Patient*innen über mögliche krankheits- oder medikamentenbedingte Leistungsbeeinträchtigungen zu informieren und diese ggf. auf die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen hinzuweisen, so der Jurist. Dies gelte nicht nur für ältere Menschen, sondern auch für jüngere, die z.B. an Diabetes mellitus oder Epilepsie litten oder die aufgrund eines ambulanten ärztlichen Eingriffs sediert werden müssten.
Bei Diabetes: Prüfung der Fahrtauglichkeit alle zehn Jahre?
„Bei Erkrankungen, wie dem Diabetes mellitus, könnten die geplanten Änderungen der EU womöglich sogar für Entlastungen sorgen“, meint der Jurist. Denn Ärzt*innen sollen der Kommission zufolge bei der Bewertung der individuellen Verkehrstauglichkeit von Menschen mit Diabetes künftig auch Fortschritte bei der medizinischen Behandlung einfließen lassen. Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Mindestanforderungen sehen ferner vor, dass Diabetespatient*innen künftig alle zehn Jahre ihre Fahrtauglichkeit überprüfen lassen müssen. Auch sollen sie dazu verpflichtet werden, nachzuweisen, dass ihnen das Risiko einer Hypoglykämie bekannt ist und sie in der Lage sind, angemessen darauf zu reagieren. Wer regelmäßig unter einer schweren Unterzuckerung leidet, soll keinen Führerschein mehr bekommen.





