Maskenpflicht „neu“ – Alle Regeln!
Menschen mit Diabetes sollten besonders auf den MNS achten!
Seit Freitag, den 24. Juli ist der Mund-Nasen-Schutz in bestimmten Bereichen wieder Pflicht. Wo genau, hat das Gesundheitsministerium in einer „Änderung der Covid-19-Lockerungsverordnung“ offiziell kundgemacht.
Überraschung: Laut neuer Verordnung muss der Mund-Nasen-Schutz nicht nur, wie angekündigt, im Lebensmittelhandel, in Banken und Postfilialen – sondern plötzlich auch in Tankstellenshops, Bäckereien und allen Gesundheitseinrichtungen (z.B. Pflegeheimen und Kuranstalten) getragen werden. Zwar hatten viele Spitäler den Gesichtsschutz bereits von sich aus vorgeschrieben, doch jetzt gilt der Maskenzwang österreichweit und einheitlich.
DIE NEUEN MASKENREGELN: Hier gilt die Tragepflicht
- Apotheken
- Arztbesuch
- Banken
- Bäcker
- Fleischhauer
- Friseur
- Gesundheitseinrichtungen
- Greißler
- Kath. Kirchen
- Krankenhäuser
- Moscheen
- Museen
- Öffis & Taxis
- Post
- Supermärkte
- Tankstellenshops
Wieso muss man im Supermarkt eine Maske tragen, nicht aber in anderen Geschäften?
Kanzler Sebastian Kurz erklärte, dass der Gang zum Supermarkt, zur Bank und zur Post im Alltag ein Muss sei – bloßes Shopping aber nicht. Deshalb sind die Maßnahmen in diesen Muss-Bereichen, die auch ältere Menschen besuchen, strenger.
Sind die Sonderbestimmungen der Bundesländer aufgehoben?
Nein. Sie sind zur Zeit strenger als jene des Bundes, etwa in Oberösterreich: Dort gilt seit 9. Juli wieder Maskenpflicht in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen. In einigen Tourismusorten in Kärnten gilt an Abenden des Wochenendes ab 21 Uhr Maskenpflicht, ebenso wie tagsüber auf den Klagenfurter Märkten.
HIER KOMMT ES DRAUF AN:
Veranstaltungen: Bei Indoor-Veranstaltungen (max. 250 Personen) gilt Maskenpflicht und Mindestabstand außer am Sitzplatz. Outdoor (max. 500 Personen) keine Maske, aber Abstand halten.
Ausflugsschiffe: Maskenpflicht gilt nur, wenn der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann. Für den Freibereich am Schiffsdeck ist keine Maske notwendig.
Demonstrationen: Die Maskenpflicht gilt nur, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen des Demonstranten bestehen.