Kein Vorrang bei der Impfung: Diabetiker scheitert vor Gericht
Ein Diabetes-Patient aus dem Raum Würzburg wollte bis spätestens Ende des Monats einen Corona-Impftermin erhalten und zog deshalb vor das Würzburger Verwaltungsgericht. Sein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde jetzt abgelehnt.
(Deutschland, 19.3.2021) - Ein Mann mit Typ-1-Diabetes wird vorerst weiter auf seinen Corona-Impftermin warten müssen. Er ist mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht Würzburg gescheitert. Der 45-Jährige und sein Anwalt Chan-jo Jun hatten einen Impftermin bis Ende März 2021 erreichen wollen. Das Gericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung am Donnerstag jedoch abgelehnt. Der Antragsteller, so heißt es in der Begründung, habe keinen Anordnungsanspruch glaubhaft machen können.
Gericht verweist auf Coronavirus-Impfverordnung
Der Antragsteller hatte argumentiert, dass er aufgrund von Vorerkrankungen impfberechtigt sei und vor diesem Hintergrund einen Impftermin für Impfberechtigte der 2. Prioritätsstufe mit hoher Priorität in der Altersgruppe der unter 65-Jährigen erhalten müsse. Hierzu berief er sich auf sein Grundrecht des Lebensschutzes. Laut Verwaltungsgericht kann ein solcher Anspruch jedoch weder aus den Bestimmungen der Coronavirus-Impfverordnung, noch unmittelbar aus dem Grundgesetz hergeleitet werden.
Anwalt erwägt Beschwerde gegen die Entscheidung
Das Gericht verwies auch auf die allgemein bekannte Knappheit der Impfstoffe, die eine Teilhabe nur im Rahmen der aktuell zur Verfügung stehenden Kapazitäten ermögliche und daher eine Priorisierung erfordere, wie sie in der Impfverordnung vorgenommen wurde. Auch aus den Grundrechten ergebe sich kein Leistungs- oder Teilhabeanspruch. Der Antragsteller und sein Anwalt sehen das jedoch anders. Wie Chan-jo Jun dem BR auf Nachfrage mitgeteilt hat, erwägt er, gegen die Gerichtsentscheidung Beschwerde einzulegen. Die Klage ginge dann zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
Quelle: https://www.br.de/





