Glukosemessung im Straßenverkehr: Kurzer Blick erlaubt, bedienen verboten
Ob kontinuierliches Glukosemesssystem (CGM) oder klassisches Blutzuckermessgerät: Während einer Autofahrt ist es Menschen mit Diabetes untersagt, ihre Glukosewerte zu prüfen. Das gilt auch für den kurzen Halt an der roten Ampel. Schon dieser, nur wenige Sekunden andauernde, Moment der Ablenkung kann zum Unfall führen. Darauf weisen DDG und diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe in einer aktuellen Stellungnahme hin.
(Deutschland, 19.4.2021) - Ein Mensch mit Diabetes, der sein CGM-Gerät bedient oder seine Glukose scannt, während er am Steuer sitzt – diese Situation ist im Straßenverkehr vermutlich täglich zu beobachten. Oft handeln die Betroffenen jedoch aus Unwissenheit, da ihnen die Rechtslage nicht bekannt ist: Die Kontrolle der aktuellen Glukosestoffwechsellage beim Fahren verstößt gegen die Deutsche Straßenverkehrsordnung (§ 23 Abs. 1 a StVO).
Ähnlich wie bei der Nutzung eines Handys während der Autofahrt wird hier ein Bußgeld von nicht unter 100 Euro verhängt und mindestens ein Punkt in Flensburg fällig. Sogar ein Fahrverbot kann drohen. Diese Regelungen gelten nicht nur fürs Auto, sondern auch fürs Motorrad, das E-Bike, den E-Scooter oder das Fahrrad – und betreffen Verkehrssituationen an der roten Ampel genauso wie Situationen, in denen sich der Motor automatisch abschaltet (Start-Stopp-Automatik).
Gerät darf nicht gehalten werden
Darf man den Glukosewert auch nicht einfach nur ablesen? Zulässig ist ein kurzer Blick aufs Display, sofern dafür „das Messgerät nicht aufgenommen oder bedient werden muss“, betont Rechtsanwalt Oliver Ebert, Rechtsexperte von DDG und diabetesDE.
Allein das Ablegen des Messsystems auf dem Oberschenkel könnte schon als „Halten des Geräts“ eingestuft werden, weshalb er den Einsatz einer Handy-Halterung empfiehlt. Auf einem derart fixierten Gerät per Tastendruck das Display einzuschalten, schätzt Ebert als unproblematisch ein.
Allerdings darf dabei keine Ablenkung erfolgen. Von mehrfachem Antippen oder Scrollen zum Messwert rät der Rechtsanwalt deshalb ab. Denn passiert in einer solchen Situation ein Unfall, kann dem Betroffenen schnell fahrlässiges Verhalten seitens der Gerichte unterstellt werden. Hohe Strafen, Schadensersatzforderungen oder sogar Gefängnis können dem Unfallverursachenden drohen.





