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E-Cards mit Foto werden ab sofort verschickt

Wie der Vorsitzende des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, Alexander Biach, in einer Pressekonferenz mit dem zuständigen Generaldirektor-Stellvertreter Volker Schörghofer und Sozialministerin Brigitte Zarfl erklärte, beginnt mit Mittwoche der Versand der neuen E-Card-Generation. Die erste neue Karte überreichte Biach Zarfl.

Die neue E-Card bringt für die Versicherten keine Mehrkosten, sie wird gratis zugestellt und automatisch im Briefkasten landen, wenn die Gültigkeit der europäischen Krankenversicherung auf der Rückseite der Karte ausläuft. Biach sprach deshalb von einer "Lösung im Sinne der Versicherten" und äußerte die Hoffnung auf eine Ende der zum Teil unsachlichen Diskussionen in den letzten Jahren.

Sowohl Biach und als auch Schörghofer und Zarfl betonten die erhöhte Sicherheit, die mit der neuen E-Card verbunden sei. Die Identitätsprüfung für die Ärzte werde erleichtert. Die Ministerin verwies auch darauf, dass die E-Card als Schlüssel für alle E-Health-Anwendungen diene. So könne damit etwa verhindert werden, dass im Zuge der E-Medikation Arzneimittel einer falschen Person zugeordnet werden.

Ein amtlicher Lichtbildausweis ist die E-Card aber auch mit Foto künftig nicht. Möglich wird damit jedoch künftig auch eine kontaktlose Kommunikation, weil die Karte ebenso wie Bankomatkarten mit NFC-Funktion ausgestattet ist. Damit wird in Zukunft auch beim Arzt oder in der Apotheke nur noch ein hinhalten der Karte nötig sein, wenn die entsprechenden Lesegeräte ab 2022 zur Verfügung stehen.

Bis Ende 2021 sollen bereits mehr als die Hälfte und bis Ende 2023 müssen alle rund 8,8 Millionen E-Cards ausgetauscht werden. 85 Prozent aller Versicherten, von denen ein Foto vorhanden ist, müssen dafür nichts tun, sie erhalten die neue Karte automatisch bevor die alte abläuft. Liegt ein Foto aus einem Register für Reisepass oder Personalausweis, vom Scheckkartenführerschein oder vom Fremdenregister vor, wird dieses automatisch übernommen. Der Versicherte kann sich aber nicht aussuchen, welches Foto auf die E-Card kommt. Kinder unter 14 Jahren erhalten in jedem Fall weiter eine E-Card ohne Foto. Von der Verpflichtung für ein Foto ausgenommen sind ältere Personen ab 70 sowie Personen ab Pflegestufe vier.

Jene 15 Prozent, für die kein Foto in einem Register vorhanden ist, müssen ab 1. Jänner 2020 ein Foto beibringen (bis dahin bekommen sie noch eine E-Card ohne Foto.). Empfohlen wird dies drei bis vier Monate vor Ablauf der alten Karte oder sobald sie dazu aufgefordert werden. Das wird ab 1. Jänner bei rund 195 Registrierungsstellen bei Einrichtungen der Sozialversicherung möglich sein. Für Nicht-Staatsbürger sind die Landespolizeidirektionen zuständig. Für die Beibringung des Fotos gibt es eine Frist von 90 Tagen. Wird diese nicht genutzt, erfolgt eine Sperre der E-Card. In diesem Fall muss man persönlich einen elektronischen Ersatzbeleg bei der Krankenkasse holen, um Kassenleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Die in den Registern vorhandenen Fotos werden verschlüsselt übermittelt, die Fotos werden nicht am Chip der E-Card und auch nicht im E-Card-System gespeichert. Auf der Karte kommen verschiedene Sicherheitsmerkmale zum Einsatz, die zum Teil auch von Geldscheinen bekannt sind und die ein Kopieren der Karte unmöglich machen sollen.

Die Gesamtkosten bis 2023 werden mit 23,5 Millionen Euro angegeben, wobei Sozialversicherung, Finanz- und Innenministerium je ein Drittel davon tragen. Die Kosten pro Karte betragen 1,45 Euro.

APA0000    2019-10-02/13:39