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Diabetiker gewinnt Klage

Deutschland/Minden (13. März 2020) - Eine Krankenkasse ist vom Sozialgericht Detmold verurteilt worden, den notfallmäßigen Transport eines Diabetikers (43) ins Mindener Klinikum zu bezahlen.

Der Mann war zu Hause zusammengebrochen. Er hatte Kreislaufprobleme, ihm wurde schlecht, er hatte Schmerzen im linken Arm und schwitzte stark. Seine Vermieterin fand den Mann in diesem Zustand und alarmierte über 112 den Rettungsdienst. Sanitäter untersuchten den Diabetiker vor Ort und brachten ihn dann ins Johannes-Wesling-Klinikum Minden.

Dort wurde der Mann von der zentralen Notaufnahme an den ärztlichen Notdienst verwiesen, der nebenan seine Praxis hat. Der dort diensthabende niedergelassene Arzt untersuchte den Mann und überwies ihn ins Krankenhaus. Dort fanden weitere Untersuchungen statt, bevor der Patient entlassen wurde. Er hatte offenbar „nur“ einen Zuckerschock gehabt.

Rechnung über 425,18 Euro

Später schickte ihm die Stadt für die Fahrt ins Krankenhaus eine Rechnung über 425,18 Euro. Der Mann legte Widerspruch ein, hatte aber keinen Erfolg. Die Stadt schrieb, man rechne bei gesetzlich Versicherten Fahrten nur direkt mit der Krankenkasse ab, wenn ein Arzt den Transport verordnet habe. Das sei hier nicht der Fall gewesen.

Katrin Kornfeld, Richterin und Sprecherin am Sozialgericht in Detmold: „Wenn ein Rettungswagen ohne Notarzt am Krankenhaus eintrifft, ist es üblich, dass ein Arzt aus der Notaufnahme die Verordnung abzeichnet und den Sanitätern mitgibt. Das war hier aber nicht geschehen.“

Krankenkasse: Es war kein Notfall

Der Mann zahlte die Rechnung und wollte das Geld von seiner Kasse zurückhaben, die sich aber weigerte, weil angeblich kein Notfall vorgelegen habe. Erst vor dem Sozialgericht hatte der Diabetiker Erfolg. Die Kasse habe die Kostenerstattung zu Unrecht abgelehnt, entschied das Gericht.

Der Einsatzbericht zeige, dass die Rettungssanitäter befürchtet hätten, dass wegen des Diabetes eine möglicherweise lebensgefährliche Verschlechterung des Zustandes hätte eintreten können. Nicht nachvollziehbar sei, warum die Sanitäter die Bestätigung für die Durchführung des Transports nicht in der zentralen Notaufnahme abgerufen hätten.