Befristete Führerscheine bleiben automatisch sieben Monate länger gültig
Gute Nachricht für alle, deren Lenkberechtigungen (vulgo Führerschein) zwischen 01.02.2020 und 31.08.2020 abgelaufen sind bzw. ablaufen würden. Sie ersparen sich zumindest für ein halbes Jahr den Weg zu Behörden (BH, Verkehrsamt) und damit Zeit und auch Geld.
Die Gültigkeitsdauer dieser Lenkberechtigungen wird automatisch und ohne weiteren Antrag oder so um sieben Monate (gerechnet ab dem Datum der Befristung) verlängert.
D.h., wenn die Lenkberechtigung eigentlich mit 30.06.2020 befristet wäre, ist sie nun bis 30.01.2021 befristet.
Grundlage dafür ist Artikel 3 Absatz 1 EU-Verordnung 2020/698 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/…). Die Verordnung entfaltet in den Mitgliedstaaten direkte Wirkung. Die Regelung des mit dem 4.-COVID-19-Gesetzes eingeführten § 41b FSG ist insofern überholt.
Siehe dazu auch den Erlass der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie vom 27.05.2020, AZ 2020-0.328.083 (samt weiterer Informationen abrufbar unter https://www.bmk.gv.at/…/recht/corona/fuehrerscheinwesen.html).